Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten

sachkundige aufsichtsperson für Veranstaltungen und Events

Sichere und rechtskonforme Veranstaltungen nach aktueller MVStättVO

Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer des Seminars Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 §15 und MVStättVO §39 und  §40 zu führen.

Die Seminarinhalte entsprechen den Vorgaben der DGUV-I 215-322 und beinhalten u. a.:

  • Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
  • Alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17)
  • Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik)
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -maßnahmen
  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe
  • Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen
  • Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik)
  • Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer

Zum Seminar Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
(Technik und Aufsicht) (SAP) anmelden

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen

Zielgruppe: Betreiber, Veranstalter und Agenturen
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V17

Erfolgskontrolle/Zertifikat
Es wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle), ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.