Sichere und rechtskonforme Veranstaltungen nach aktueller MVStättVO
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer des Seminars Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 §15 und MVStättVO §39 und §40 zu führen.
Die Seminarinhalte entsprechen den Vorgaben der DGUV-I 215-322 und beinhalten u. a.:
- Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
- Alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17)
- Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik)
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -maßnahmen
- Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe
- Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen
- Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik)
- Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer