Mit Wirkung ab dem 5. September 2020 dürfen in Berlin private Feierlichkeiten – also auch geschlossene Gesellschaften – mit mehr als 50 Teilnehmern nur stattfinden, wenn der Organisator ein Hygienekonzept für die Veranstaltung erstellt hat. Voraussichtlich werden mehrere Bundesländer diesem Beispiel bei gleichbleibenden oder steigenden CoViD-19-Infektionszahlen folgen.
In dem Online-Kurzseminar erhalten die Veranstalter und Organisatoren solcher privaten Feierlichkeiten die notwendigen Informationen, um selbständig ein grundlegendes Hygienekonzept auf Basis eines in dem Seminar vorgestellten Musters zu erstellen. Neben grundlegenden Fragen des Infektionsschutzes, der Haftung und der Basishygiene werden die einschlägigen, gesetzlich geforderten Maßnahmen wie Kontaktnachverfolgung, Abstandsregelungen und die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen besprochen und ihre zielführende Umsetzung vorgestellt.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Es ist soweit, die neuen Seminartermine 2020 sind veröffentlicht und die Anmeldung zu einem passenden Termin ist ab sofort möglich.
Alle Themen der Veranstaltungs- und Besuchersicherheit, des Arbeitsschutzes sowie Brandschutz, Evakuierung, Erste Hilfe und Hygienebeauftragter Veranstaltungen & Events stehen auf dem Programm.
In unserer Rubrik „Seminare“ finden Sie folgende Themenbereiche:
Wir würden uns freuen, Sie in 2020 in einem unserer Seminare begrüßen zu können.
Die Seminare zum Thema: „Leitung und Aufsicht in Versammlungsstätten“ sind unerlässlich für Betreiber und Veranstalter in Gebäuden oder baulichen Anlagen ab 100 qm oder 200 qm je nach Nutzungsvariante.
Auch für Open-Air Veranstaltungen sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind diese Seminare sehr hilfreich und eine sinnvolle Weiterbildung für Fachplaner aus Technik, Event, Konzert, Messe, Gala, etc.
Diese Aufgaben sollten Sie nur an geschultes Personal übertragen!
Vieles gilt es im Rahmen der Besucher- und Veranstaltungssicherheit zu beachten.
Die Seminare geben Antworten und schulen nach Versammlungsstättenverordnung alle Veranstaltungsleiter und Aufsichtspersonen in Veranstaltungen.
Wir möchten Ihnen diese Seminare sehr empfehlen.
Wichtig und vorgeschrieben ist dieses Seminar für jede Veranstaltung. Immer muss eine geschulte Aufsichtsperson anwesend sein. Hierzu zählen zum Beispiel:
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder reservieren einen Seminarplatz für Sie.
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Die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie finden Sie hier zum Download!