Hochwasser, Starkregen, Hitze, Waldbrände….
Extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen nehmen stetig zu. Immer häufiger wirken sich die Folgen auch auf Veranstaltungen aus. Als Verantwortlicher sind hierbei verschiedene Schutzgüter/Organisationsbereiche zu betrachten:
- Besucher
- Mitarbeiter / Dienstleister
- Sicherheitsorganisation (Sanitätsdienst, Veranstaltungsordnungsdienst, BOS)
- (Physische) Infrastruktur (intern / extern)
- Aufbauten / Bauliche Anlagen
Es muss jeweils betrachtet werden, ob die meteorologischen Einflüsse eine direkte Gefahr für die Menschen bewirken (z.B. herabfallende Teile infolge von Wind). Oder, ob deren Aufgaben und Prozesse behindert werden (z.B. aufgrund verschlammter Verkehrswege kein Abtransport von Verletzten). Nachfolgend werden wesentliche Gefahren umrissen, die jedoch allein aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Begebenheiten bereits kein Anspruch auf Vollständigkeit haben können. Die Ausführungen sollen lediglich zur Sensibilisierung für Wettergefahren dienen.
Niederschlag
Bereits die Auswirkungen von durchschnittlichen Regenschauern sollten berücksichtigt werden. Können bereits geringe Wassermengen provisorische Verkehrswege – wie unbefestigte Naturstraßen oder erst für die Veranstaltung geschaffene Wege über begrünte Flächen – beeinträchtigen? Hierbei sind auch die höheren Gesamtmaßen von Rettungsfahrzeugen oder Logistikfahrzeugen der Dienstleister zu berücksichtigen. Ebenfalls sollten sinkende Temperaturen berücksichtigt werden. Bei einem von den Besuchern unerwarteter Temperaturabfall kann durch Regenschauer „unterstützt“ bei einem mehrtägigen Open-Air-Festival zu einer Erkältungswelle führen.
Neben den durchschnittlichen Niederschlägen, sollten Verantwortliche zudem stets auf seltenerer Regenereignisse vorbereitet sein.
Dauerregen
Bereits ab 25 l/m² binnen 12 Stunden warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor markanten Wetter (Warnstufe 2). Die höchste Warnstufe (vor extremen Unwetter, Stufe 4) legt der DWD u.a. bei Schwellenwerten ab 70 l/m² in 12 Stunden oder ab 120 l/m² in 72 Stunden heraus. In diesem Fall warnt er vor extrem ergiebigen Dauerregen. Zum Vergleich: Vor der Hochwasserkatastrophe in NRW und in Rheinland-Pfalz im Juli 2021 gab es von Wetterdiensten Warnungen, die bis zu 200 l/ m² binnen 48 Stunden prognostizierten.
Die bereits erwähnten Verkehrswege müssen hinsichtlich möglicher Dauerregen noch kritischer geprüft werden. Alle für die Veranstaltungslogistik wichtigen Wege sowie zusätzliche Rettungswege müssen auch bei starker Durchnässung nutzbar sein. Fällt bei einer Veranstaltung eine wichtige Versorgungsstrecke weg, darf zudem nicht die Gesamtlogistik kollabieren. Hier sind auch über die Wettergefahren hinaus Szenarien zu betrachten und Redundanzen zu schaffen.
Auch der Untergrund, auf dem sich die Besucher bewegen bzw. aufhalten ist zu betrachten. Unbefestigtes Terrain, welches den Niederschlag aufnimmt und aufweicht, kann nicht nur den Veranstaltungszweck gefährden (bspw. weil der einfache Konzertgenuss, geschweige das Mittanzen, nicht mehr möglich ist). Sondern die mangelhaften Trittflächen begünstigen auch (leichte) Verletzungen durch (Aus-)Rutschen, Stolpern, Steckenbleiben, Umknicken oder Fehltreten. Folglich steigen auch etwaige Räumungszeiten im Notfall.
Weitere potentielle Gefahren sind geologischer Ursache. Wassermaßen können je nach örtlichen Verhältnissen (Topographie, Korngröße, Vegetation usw.) zu beeinträchtigender Erosion führen. In gravierenderen Fällen kann es zu größeren Erdmassenbewegungen, respektive Erdrutschen, kommen. Hierbei kann ein abgehender Hang sowohl unmittelbar eine Gefahr für Menschen sein, als auch die Infrastruktur beschädigen. In diesem Fall sind nicht nur verlegte Verkehrswege oder beschädigte Versorgungsleitungen auf dem Gelände zu betrachten, sondern auch außerhalb.
Dauerregen können zudem zu Hochwasser in angrenzenden Gewässern führen. Diese können sowohl zu direkten Überschwemmungen durch Übertritt des Wassers führen, als auch ohne Ausuferung durch Rückstau in der Kanalisation zu Überschwemmungen führen.
Starkregen
Von einem Starkregen kann bereits ab 15 l/m² in einer Stunde gesprochen werden. Als extrem heftiger Starkregen (Warnstufe 4) wird vom DWD ein Niederschlag mit über 40 l/m² binnen einer oder über 60 l/m² binnen sechs Stunden definiert. Eines der heftigsten erfassten Starkregenereignisse in Deutschland war jenes im Juli 2014 in Münster, als in sieben Stunden 292 l/m² Niederschlag gemessen wurden.
Starkregenereignisse zeichnen sich neben ihrer Intensität auch durch ihre enge örtliche Begrenztheit aus. Nichtselten sind nur kleinere Ortslagen betroffen. Eine besondere Gefahr ergibt sich auch aufgrund der unpräzisen Vorhersehbarkeit. Meteorologische Dienst können nur (verhältnisweise) großflächige Vorwarnungen ausgeben. Konkrete punktuelle Warnungen können wenn überhaupt nur mit (zu) kurzem zeitlichen Vorlauf erstellt werden. Vor allem in Abhängigkeit der Topographie kann es infolge von solchen überdurchschnittlichen Niederschlagsmassen zu Sturzfluten kommen, bei denen bis dato für die Orte unbekannte Wassermengen zusammenströmen. In besonders scherwiegenden Fällen können Wellen und / oder anhaltende Strömungen entstehen, die sogar Lastkraftwagen oder gar Bauwerke mitreißen; so geschehen im Mai/Juni 2016 in Bayern. Erosion ist auch hier eine der möglichen schwerwiegenden Folgen. Weiterhin können auch Starkregen zu Gewässerhochwasser und Kanalrückstaue führen.
Vorbereitungen auf solche Extremereignisse stehen vor allem für temporäre Veranstaltungen meist nicht im Verhältnis, sofern nicht ohnehin entsprechende Prävention besteht; z.B. bei Veranstaltungen in starkregensicheren Innenstädten. Dennoch sollten Verantwortliche auch Gefahren und Folgen von Starkregen stets analysieren, um Notfallmaßnahmen ergreifen zu können, die aufgrund der örtlichen Begebenheiten sehr individuell ausfallen können.
Schnee / Frost
Maßnahmen bei Schnee und Frost gegen Glätte werden weitestgehend praktiziert. Oft werden hierbei jedoch nicht genutzte, aber notwendige Flächen vergessen. Rettungswege, Sammelplätze und jegliche Zu-/Durchfahrten sowie Flächen für die Feuerwehr müssen ebenfalls gesichert werden, um den Verkehrssicherungspflichten gerecht zu werden. Dies wird häufig von Betreibern von Versammlungsstätten oder vergleichbaren Veranstaltungsstätten vernachlässigt.
Ähnlich müssen in diesen Sonderbauten genauso wie bei temporären baulichen Anlagen und fliegenden Bauten die aufliegenden Schneelasten als Gefahr beobachtet und gegebenenfalls abgewehrt werden. Bereits bei der Gefahrenbeurteilung sollten Experten hinzugezogen werden, da das Schneegewicht nicht nur anhand der Höhe ermittelt werden kann. So wiegt Nassschnee das unter Umständen bis zum vierfachen und Eis sogar das neunfache von Pulverschnee bei gleicher Höhe. Zudem können bedingt durch die Dachform neben Flächenlasten auch spezifische Trauflasten entstehen, die fachmännisch betrachtet werden müssen.
Wie bei vorhergehenden Witterungseinflüssen sind auch im Winter mit Beeinträchtigungen der Verkehrswege in der Peripherie stets zu berücksichtigen. Ebenso sollten mit zunehmender Veranstaltungsdauer mögliche Kompensationsmaßnahmen gegen Unterkühlungen in Betracht gezogen werden.
In Versammlungsstätten und in Sportstätten, insbesondere in Schwimmbädern, sollten zudem für den Fall einer Notfallräumung Maßnahmen gegen Unterkühlungen vorbereitet werden. Schließlich erhalten Besucher in dem Fall ihre Kleidung nicht aus der Garderobe oder den Umkleiden zurück. Maßnahmen können sowohl die separate Vorhaltung von (Einweg-)Wärmedecken und / oder Kooperationsabsprachen mit umliegenden Einrichtungen zur temporären Aufnahme der Besucher sein (z.B. finden sich häufig Sporthallen im Umfeld von Schwimmbädern, wenn es sich um Sportzentren handelt.).
Dürre / Hitze
Beim Pendant zu den Niedrigtemperaturen müssen Verantwortliche ebenfalls Kompensationsmaßnahmen bei höheren Temperaturen treffen. Ausschlaggebend sind neben der Temperatur jedoch auch die Luftfeuchte, die Sonneneinstrahlung sowie die Wind-, respektive Belüftungsverhältnisse, welche die gefühlte Temperatur beeinflussen. Darüber hinaus sind Faktoren wie der physische Zustand der Besucher (Alter, Gesundheits- und Trainingszustand, Erschöpfung, Dehydration u.Ä.) sowie die Betätigung (Sitzen im Schatten vs. Tanzen in der Menge) zu beurteilen. Neben der direkten Auswirkung auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter, sind auch die Sekundärfolgen der Hitze zu betrachten. So zeigen diverse Veranstaltungen in der Vergangenheit, dass es zu einer hohen Anzahl an Hitzeerschöpfungen und Kreislaufschwächen kommen kann. Diese beanspruchen jedoch den Sanitätsdienst unter Umständen unverhältnismäßig. Daher muss bereits bei der Planung der medizinischen Erstversorgung das Szenario „Hitze“ bei der Berechnung der Rettungsmittel und des Personals berücksichtigt werden. Nicht nur zur Kompensierung des größeren sanitätsdienstlichen Bedarfs sondern als primäre Gesundheitsprävention für die Besucher und das Personal sollten daher (kostenfreie) Trinkwasserspender, Schattenmöglichkeiten, falls möglich Ventilationsmaßnamen oder auch Abkühlungsmöglichkeiten wie Berieselungsanlagen. Letztere sollten jedoch abseits der Hauptflächen (z.B. nicht vor der Bühne) aufgebaut, sondern abseits nach eigenem Willen aufgesucht werden können. Bei Sportveranstaltungen sind zusätzliche Maßnahmen zu prüfen (Zeit-/Streckenverlegung, zusätzliche Pausen u.s.w.).
Weiterhin kann durch bereits anhaltende Wärme- und Dürreperioden eine erhöhte Brandgefahr von der Vegetation ausgehen. Diesbezüglich sind sowohl Maßnahmen des eignen Brandschutzes zu prüfen (Rauchverbot, Löschmittelvorhaltung/-verfügbarkeit etc.) als auch die Brandgefahr von angrenzenden Flächen sowie deren Auswirkungen auf die Veranstaltung zu prüfen. Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Bewertung der Auswirkungen folgt der kurze Vergleich von zwei fiktiven Veranstaltungen. Angenommen wird, dass beide unter gleichen Witterungsbedingungen, Hochsommer und kein Niederschlag seit wenigen Wochen, an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Während bei einem Stadtfest, bei welchem alle Aufbauten auf befestigten Verkehrswegen stehen und nur kleine parkähnliche Anlagen in der Veranstaltungsfläche zu finden sind, die Brandgefahr nahezu als durchschnittlich bewertet werden kann, zeichnet sich bei einem Open-Air-Konzert auf einem alten Militärflughafen ein gänzlich anderes Bild ab. Dieser liegt mitten in einer Wald- und Heidelandschaft. Infield und Campingplätze verteilen sich entlang der einstigen Start- und Landebahn, welche einseitig an den Wald angrenzt. Es wird schnell ersichtlich, dass hier wesentlich intensivere Maßnahmen im Rahmen einer Brandschutzkonzeption zu treffen sind. Neben der ohnehin bestehenden Brandgefahren bei derartigen Veranstaltungen haben die örtlichen Verhältnisse einen wesentlichen Einfluss: Ungepflegte Vegetation auf dem Stützpunkt, leicht entzündbare Vegetation jenseits des Zauns (v.a. auf trockenen, sandigen Böden), zugewucherte Brandschneisen innerhalb und außerhalb des Areals, ggf. nicht mehr funktionsfähige (/verlässliche) Wasserversorgung, ungepflegte Löschwasserreservoirs usw.; Frühzeitig sollten in letzterem oder vergleichbaren Fällen ausreichend Ressourcen eingeplant werden, die früher oder später ohnehin von behördlicher Seite aus gefordert werden.
Blitz
Neben der Brandgefahr bergen Blitze vor allem für Menschen die Gefahr eines lebensbedrohlichen Stromschlags. Laut Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) kommt es statistisch wöchentlich zu einem Blitzunfall mit Personenschaden. Seit 2000 sind durchschnittlich vier Personen pro Jahr hierbei umgekommen und 110 Personen wurden verletzt [1].
Vorbereitung
Wie beschrieben, müssen Vorbereitungen zur Gefahrenabwehr individuell in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten und Strukturen sowie der Veranstaltungsmerkmale geplant und durchgeführt werden. Vier Maßnahmen gelten jedoch für alle Gefahrensituationen an allen Orten:
- Monitoring
- Information / Warnung
- Kooperation
- Organisationsstruktur
Monitoring
Neben dem Wetter sind auch andere mögliche Gefahren stets zu beobachten. Die eigentliche meteorologische Lage kann mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes im Auge gehalten werden. Sehr gerne vernetzen sich Verantwortliche auch mit den Meteorologen von Flugplätzen in der Umgebung, da diese fachmännisch das lokale Wetter kontinuierlich analysieren.
Beim Monitoring sind zudem weitere spezifische Warnsysteme und Lageberichte einzubeziehen, beispielsweise die Pegel bzw. Hochwasser, Graslandfeuer- und Waldbrandindex oder Lawinengefahren ausweisen.
Information / Warnung
Was auch für andere Gefahren gilt, ist auch hinsichtlich möglicher Wettergefahren unerlässlich: Es muss stets möglich sein, alle Personen auf dem Veranstaltungsgelände direkt warnen und anleiten zu können.
Um Besucher nicht erst in einer Gefahrensituation erstmals mit der Situation zu konfrontieren, sollten Besucher und Personal bereits vorher durch Informationen sensibilisiert werden. Vor allem bei mehrtägigen Open-Air-Veranstaltungen mit Übernachtungsmöglichkeiten sollten Besucher vorher informiert werden, wie beispielsweise bei einem aufziehenden Sturm zu handeln ist. Genutzt werden können diverse Kommunikationswege: Checklistenbeilage beim Ticketversand, Anweisung durch Ordner in der Warteschlange/ beim Einlass, Apps, Veranstaltungsradio etc.;
Kooperation
Nur bei den wenigsten Veranstaltungen sind ein Sicherheits- und Koordinierungskreis bzw. ständig besetzter Krisenstab erforderlich. Dabei kann der Austausch unter Veranstalter, Sanitätsdienst, Veranstaltungsordnungsdienst, Dienstleister, involvierten Behörden, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. auch bei mittleren Veranstaltungsgrößen, oder solchen mit besonderem Gefährdungspotential, dienlich sein. So sollten frühzeitig Kommunikationswege abgeklärt werden, um im Gefahrfall unmittelbar Maßnahmen abstimmen zu können. Zudem sollten Stellungnahmen der anderen Parteien zu möglichen Gefahrenlagen eingeholt werden, um diese in die Prävention aufnehmen zu können.
Organisationsstruktur
Wie vorhergehend angedeutet, sind geeignete Organisationsstrukturen unabdingbar. Verantwortlichkeiten, die je nach Veranstaltungsart und Ort (v.a. je nach Bundesland) sehr unterschiedlich sein können, müssen frühseitig geklärt, strukturiert und dokumentiert werden. Nicht selten kommt es in Schadensfällen zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten, wenn hier Mängel existieren. Oft sind Veranstaltungen mit der Zeit gewachsen und notwendige Anpassungen sind hierbei unwissend vernachlässigt wurden.
Fachkräfte
Viele Gefahren werden oft falsch eingeschätzt oder aufgrund befürchteter Kosten verdrängt. Um die Sicherheit seiner Besucher und des Personals zu gewährleisten sowie um eigene Haftungsrisiken zu minimieren, sollten für verschiedene Analysen und Gewerke stets Fachkräfte hinzugezogen werden. Als erster Schritt ist ein professionelles Sicherheitskonzept von Fachkräften aufzustellen, die sowohl Gefahren erkennen, die für Laien meist nicht direkt erkennbar sind, die den aktuellen Stand der Technik kennen und in Maßnahmen einfließen lassen, die die aktuelle Gefährdungslage (über Wettergefahren hinaus) beurteilen können als auch die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Verantwortung und Pflichten sowie geeigneter Lösungsansätze beraten können.
An Ihrer Seite…
Als Sachverständigenbüro mit über zwanzig Jahren Erfahrung im Bereich der Besucher- und Veranstaltungssicherheit (u.a. bei und in Open-Air-Music-Festivals, Sportstadien, Staats-/Stadtfesten, Freiluftsportgroßveranstaltungen, Freizeitparks mit bis zu sechsstelligen Besucherzahlen) unterstützen wir Sie gerne bei den vorgenannten notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskonzeption und Gefahrenabwehr.
Sicherheitskonzepte
- Krisenstab (Ausbildung, Geschäftsführung, Beratung, Steuerung)
- Arbeitssicherheit (u.a. spezialisiert auf Großveranstaltungen und Versammlungsstätten)
- Brandschutzkonzepte
- Sanitätsdienstliche Planung
- Veranstaltungsordnungsdienst
- Stellungnahmen
- Räumungs- / Evakuierungskonzepte
- Notfall- und Krisenmanagement
- u.v.m.
…und wenn es doch passiert
Sollte es zu einem Zwischenfall gekommen sein, führen wir Schadensbegutachtungen durch.
- Ermittlung des Unfallhergangs
- Finanzielle Schadensanalyse
- Analyse der Organisationsstruktur
BOS – Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
[1] https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/bitzunfaelle-blitzschaeden
(Bilder: pixabay)