Die Veranstaltungsleitung ist nicht nur generell für die Kontrolle der Sicherheit und Vorschriften zuständig, sie stimmt auch mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (VfVT) die Freigabe der Location ab und prüft diese (spätestens) vor dem Besuchereinlass.
Während der Veranstaltung führt die Veranstaltungsleitung die Aufsicht während des Betriebs und analysiert permanent den Ablauf und die Umgebungsfaktoren (fortlaufende Gefährdungsbeurteilung). Ebenfalls überwacht sie die Normalorganisation und trifft Entscheidungen über Kompensationsmaßnahmen, welche sie ggf. einzuleiten und entsprechend durchzusetzen, sowie bei sich ändernden Gefahrenpotential zu überwachen hat. Im Rahmen der Normalorganisation hat sie auch Gewähr für die reibungslose Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst zu leisten.
Darüber hinaus hat die Veranstaltungsleitung die Notfallorganisation zu überwachen und zu gewährleisten, dass die Organisationsstruktur „Sicherheitskonzept“ (sofern erforderlich) funktioniert.
Als weitreichende Kompetenz kommt der Veranstaltungsleitung die Entscheidungsbefugnis zum Einstellen des Veranstaltungsbetriebs zu, welcher sie zu treffen hat, wenn:
- notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder
- Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden und
- ggf. der Veranstaltungsleiter alleine oder das Kompetenzteam sich für eine Räumung entschlossen haben
Bei der Veranstaltungsleitung laufen die verschiedenen Bereiche zusammen, sodass sie diese zu koordinieren hat. Sie hat gleichfalls für eine geordnete Kommunikation(-sstruktur) Sorge zu tragen.
Zu den Bereichen können gehören:
- die Veranstaltungstechnik mit deren Unterbereichen bzw. Gewerken
- die Haustechnik
- die Gastronomie samt Servicekräften
- der Ordnungsdienst, welcher gegebenenfalls nochmals unterteilt ist (bspw. in Einlass und Saaldienst)
- die Künstlerbetreuung (bspw. Stage Manager, Fahrdienst)
- der Sanitätsdienst (auch Sanitätswache genannt) mit etwaigen Einsatzabschnitten
- den Brandsicherheitswachdienst (Gegenüber dem Brandsicherheitswachdienst ist der Veranstaltungsleiter nur bedingt weisungsbefugt.)