Pandemie

AVB Uebersicht Zutrittsbeschraenkungen G G etc.

3G, 3G+, 2G…Was verbirgt sich dahinter?

Bei den Zugangsbeschränkungen gibt es keine bundeseinheitlichen Reglungen, wenn auch in Berlin die Grundlage hierfür geschaffen werden muss. Konkret geschieht dies im §28c des „Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“; besser bekannt unter dem Kurztitel „Infektionsschutzgesetz“ (IfSG). Da die Koalitionsverhandlungen noch laufen, die Bundesregierung aktuell (ohne eine eigene parlamentarische Mehrheit) nur geschäftsführend im Amt ist als auch nach wie vor Uneinigkeit über die Kompetenz der Ministerpräsidentenkonferenz besteht, wird der Erlass und die angestrebte Vereinheitlichung neuer Maßnahmen erschwert. So ist es wenig verwunderlich, dass auch zurzeit ein Flickenteppich an Reglungen besteht. Während der Freistaat Bayern beispielsweise vorsieht, nur vollständig Geimpften oder auch Genesenen mit einem negativen, maximal 24 Stunden alten PCR-Test Zutritt bei der Vorgabe 3G+ zu gewähren, reicht in Nordrhein-Westfalen auch ein höchstens sechs Stunden alter Antigen-Schnelltest aus. Ebenfalls existiert bereits ein unterschiedliches Verständnis, was unter 2G+ zu verstehen ist. Die sich anbahnende Ampelkoalition definiert 2G+ so, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich zu ihrer Immunisierung ein negatives Testergebnis benötigen. In Rheinland-Pfalz bedeutet die 2G+ Reglung hingegen bereits seit vergangenem September, dass zu einer unlimitierten Anzahl Geimpfter und Genesener in Abhängigkeit der gültigen lokalen Warnstufe weitere Nichtimmunisierte hinzukommen können, wenn diese denn ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Unter 1G wird es noch diffuser: Einige Vertreter der Forderung nach 1G wollen erreichen, dass sich jeder unabhängig seines Immunisierungsstatus testen lassen müsse. Gegner dieses Vorschlags befürchten jedoch eine abnehmende Attraktivität der Impfung, wenn man diese nicht mehr für den Zutritt benötigen würde. Andere wollen als Unterstützung der Impfkampagne genau Gegenteiliges mit 1G erwirken. Sie postulieren, nur noch Geimpften den Zutritt zu gewähren.

 

Dies bildet nur einen kleinen Ausschnitt der unterschiedlichen Regelungen im föderalen Deutschland ab und kann sich wie sämtliche Rechtsvorgaben in der Pandemie sehr dynamisch verändern. Informieren Sie sich daher bitte immer auf den Webpräsenzen ihrer jeweiligen Landesregierungen und / oder suchen Sie bitte den Kontakt zu den lokalen Behörden.

Sehr gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen unserer Beratungs- und Dienstleistungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz  jederzeit zur Verfügung und bieten weiterhin die Ausbildung zum zertifizierten Hygienebeauftragten für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen an.

 

Allgemeine Informationen und Erläuterungen finden Sie auch auf den Sonderseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

» Weiterlesen
calculator 385506

Corona-Krise: FAQ-Katalog der BSTBK mit den häufigsten Fragen an Steuerberater

Die Bundessteuerberaterkammer hat einen umfangreichen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Themen für Unternehmen verschiedener Größe wie bspw. Soforthilfen, Kurzarbeit, Insolvenz, höhere Gewalt u.v.m. zusammengestellt.

Die Bundessteuerkammer weist darauf hin, dass sie oder die Steuerberaterkammern in den Ländern keine arbeitsrechtliche Beratung der Berufsangehörigen übernehmen können.

Download: https://www.bstbk.de

Symbolbild: Steve Buissinne/Pixabay

» Weiterlesen