Online-Seminar, 19. & 20.05.2021

Aktuelles Wissen und essenzielle Grundlagen für Hygienebeauftragte für Veranstaltungen und Events.

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Details: Seminar Hygienebeauftragter Veranstaltungen & Events
  • Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen
  • Termin: 19./20.05.21
  • Dauer: 2 Tage (ca. 14 Unterrichtsstunden)
  • Preis zzgl. 19 % MwSt. (642,60€ inkl. 19 % MwSt.)
  • Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.

Teilnahmegebühr

642,60
pro Person (inkl. 19 % MwSt.)
Hintergrund:
Das Seminar vermittelt umfassendes und aktuelles Wissen für Hygienebeauftragte für Veranstaltungen und Events. Es wendet sich im Besonderen an Betreiber von Veranstaltungsflächen und Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter.

Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Messen (Beispiele: Event-Locations, Museen, Theater, Bürgerhäuser, Kultureinrichtungen, Mehrzweckhallen, Ausstellungen und Messen, etc.).

Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, MVStättVO sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung)
  • Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
  • Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
  • Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.)

Voraussetzungen:
Abgeschlossenen Berufsausbildung und min. 3 Jahre Berufserfahrung in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Messen, Ausstellungen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte / Leitungsfunktionen mit Personalverantwortung, geschulte Veranstaltungsleitung (nach MVStättVO §38, z.B. durch TÜV oder AVB), Meister VT, Fachkraft VT, Sachkundige Aufsichtsperson nach MVStättVO §39 und 40 o.ä.