Online-Seminar, 19. & 20.05.2021
Online-Seminar, 19. & 20.05.2021
Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.
Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.