Der Hygienebeauftragte und seine Rolle bei Veranstaltungen & Events
Das Seminar vermittelt umfassendes und aktuelles Wissen für Hygienebeauftragte für Veranstaltungen und Events. Es wendet sich im Besonderen an Betreiber von Veranstaltungsflächen und Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter.
Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen (kurz: GE) und dort, wo viele Menschen zusammenkommen (z.B. Veranstaltungen & Events) eine wichtige Maßnahme. Hierbei wird die Einhaltung der Infektionshygiene vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen (GE) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraumin relativ engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie, die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen voraussichtlich demnächst zwingend erforderlich werden. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden.
Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar „Hygienebeauftragter“ die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.