Hygienebeauftragter Veranstaltungen und Events

Das Seminar Hygienebeauftragter Veranstaltungen und Events

Der Hygienebeauftragte und seine Rolle bei Veranstaltungen & Events

Das Seminar vermittelt umfassendes und aktuelles Wissen für Hygienebeauftragte für Veranstaltungen und Events. Es wendet sich im Besonderen an Betreiber von Veranstaltungsflächen und Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter.

Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen (kurz: GE) und dort, wo viele Menschen zusammenkommen (z.B. Veranstaltungen & Events) eine wichtige Maßnahme. Hierbei wird die Einhaltung der Infektionshygiene vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen (GE) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraumin relativ engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie, die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen voraussichtlich demnächst zwingend erforderlich werden. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden.

Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das SeminarHygienebeauftragter“ die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.

Seminar: Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen

Details: Seminar Hygienebeauftragter Veranstaltungen & Events

Hygienebeauftragter für Veranstaltungen & Events

Inhalte: Seminar Hygienebeauftragter

  • Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, MVStättVO sowie Anforderungen nach der Biostoff verordnung)
  • Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
  • Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
  • Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze etc.)

Zielgruppe: Seminar Hygienebeauftragter

  • Mitarbeiter/innen in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Messen (Beispiele: Event-Locations, Museen, Theater, Bürgerhäuser, Kultureinrichtungen, Mehrzweckhallen, Ausstellungen und Messen, etc.);
  • Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.

Voraussetzungen: Seminar Hygienebeauftragter

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und min. 3 Jahre Berufserfahrung in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Messen oder Ausstellungen
  • Alternativ Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte / Leitungsfunktionen mit Personalverantwortung, geschulte Veranstaltungsleitung (nach MVStättVO § 38, z.B. durch TÜV oder AVB), Meister VT, Fachkraft VT oder Sachkundige Aufsichtsperson nach MVStättVO § 39 und 40 o.ä..