-Professionelle Unterstützung-

Krisenmanagement ist zurzeit die Hauptaufgabe der Hochschulverwaltungen in Deutschland. Viele Hochschulen sind auf kurzfristige Ausnahmesituationen unterschiedlichen Ausmaßes vorbereitet. Hierbei umfassen geeignete Organisationsstrukturen neben dem Notfallmanagement auch Vorbereitungen auf mögliche individuelle Gefahrenlagen (z.B. wenn bestimmte Labore vorhanden sind) und welche mit vergleichsweise höheren Eintrittswahrscheinlichkeiten (z.B. Sturm). Generell sollte das Krisenmanagement jedoch so ausgerichtet sein, dass auf verschiedenste Szenarien reagiert werden kann. Ein Werkzeugkasten also, aus dem die jeweiligen Hilfsmittel rausgeholt werden können und jene bereits erfasste Schadenslagen als auch die unerwarteten „repariert“ werden können. „Taktik ohne Technik ist hilflos, Technik ohne Taktik ist sinnlos“, lautet ein alter Grundsatz der Gefahrenabwehr, der auch auf zivile Krisenstäbe von Universitäten und Fachhochschulen übertragbar ist. Ist das Krisenmanagementsystem vorhanden, aber niemand kann es adäquat bedienen, verlieren auch vorbereitete Ordner, Stabs-/Konferenzräume, Handlungsanweisungen und sonstige materielle Vorhaltungen ihren Sinn. Das Personal muss in Grundlagen wie Entscheidungskreisläufe, allgemeine KM-Abläufe und Strukturen geschult werden – es muss mit Hammer und Nagel umgehen können. Hierrüber hinaus gilt es, festzulegen, wie sich die Einrichtung in verschiedenen Lagen verhält – wann nutze ich Hammer und Nagel und wann Schraube und Dübel.

Die jeweiligen Ländererlässe zum aufgeschobenen Sommersemesterstart haben die Hochschulverwaltungen in die sogenannte Chaosphase versetzt. Mit und mit wird diese nun verlassen und es wird ein routinierter Krisenstabsbetrieb einkehren. Sobald die Adhoc-Maßnahmen getroffen sind und funktionieren, ist es wichtig „vor die Lage zu kommen“. Bedeutet, Maßnahmen vorzubereiten, deren Notwendigkeit wahrscheinlich sein werden Zu den mittelfristigen Zielen und somit Aufgaben gehört jedoch auch die Wiederinbetriebnahme bzw. Wiederaufnahme des Lehrbetriebs. Hierbei ist zu berücksichtigen:

  • Lageunabhängig bedarf ein terminlich abweichender Semesterbeginn besonderer Berücksichtigung.
  • Die Pandemie wird sich zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich zu einer Epidemie zurückentwickelt haben. Um einen erneuten (flächndeckenden) Ausbruch zu vermeiden, sind ereignisspezifische Vorkehrungen notwendig.
  • Studierende und Mitarbeiter stehen unter den Eindrücken der vergangenen Wochen und sind verunsichert, wenn sie ihre angepasste Umgebung („eigenen vier Wände“) wieder verlassen und sich unter großen Menschenmengen bewegen.

Die Techn. Unternehmensberatung Jastrob, das Partner-Sachverständigenbüro der A.V.B.-Akademie, hat bereits mehrere Hochschulen bei der Aufstellung und Einführung eines Krisenmanagements unterstützt und darüber hinaus begleitet. Gerne stehen wir auch Ihnen aktuell in der Krise zur Seite, wenn es gilt auf aktuelle Entwicklungen der Coronavirus disesase (Covid-19) zu reagieren und Vorbereitungen für die Rückkehr in den Alltag zu treffen.

Hochschul-Krisenmanagement während einer Pandemie:

  • Erreichen die Absagen von Lehr- & Prüfbetrieb alle Studenten & Mitarbeiter?
  • Wie ist mit Infizierten und Verdachtsfällen umzugehen?
  • Die Präsenz welcher Mitarbeiter ist dennoch notwendig oder realisierbar? (ereignisspezifische Analyse)
  • Trifft die Hochschule alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeiter, die sich dennoch auf dem Campus aufhalten müssen?
  • Sind Hochschulangehörige momentan in Risikogebieten? Welche Verantwortung trägt die Hochschule nun?
  • Gelingt die vollständige Umstellung auf E-Learning schnell und reibungslos?
  • Wie ist ein routinierter Betrieb eines Krisenstabs zu erreichen?
  • Wie schaffe ich personelle und materielle Redundanzen bei längeren Krisensituationen?
  • Welche Vorbereitungen sind für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs und das verkürzte Semester zu treffen?
  • Was kann aus der CoViD19-Krise gelernt werden? Wie kann das Krisenmanagement optimiert werden?

Hier steht eine kostenfreie Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen während einer Epidemie zur Verfügung. Die kann auch für die Phase des Wiederanlaufens des öffentlichen Lebens genutzt werden.