Brandschutzbeauftragter

Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern

Der Brandschutz und die Verhinderung von Bränden nimmt in Betrieben und bei Veranstaltungen eine bedeutende Rolle ein.
Als Brandschutzbeauftragter beraten Sie den Arbeitgeber bei Brandschutzfragen, kontrollieren und achten auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilen Brandgefährdungen.

Brandschutzbeauftragter Ausbildung

In der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bei der AVB Akademie erhalten Sie theoretisches Fach- und Hintergrundwissen und werden mit praktischen Brandschutzmaßnahmen vertraut gemacht.

Ihre Vorteile

  • Brandschutzbeauftragter für Betriebe
  • Sie erhalten mit einem Seminar mehrere notwendige Unterweisungen
  • Brandschutzhelfer im Betrieb
Feuerlöscher zur Brandbekämpfung
Feuerlöscher zur Brandbekämpfung

Ihr Nutzen

  • Sie erwerben eine fundierte Grundausbildung nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV Informationen 205-003.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
  • Sie können den Brandschutz in Ihrem Unternehmen organisieren und optimieren.
  • Die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV Informationen 205-003.
  • Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs zum Brandschutzbeauftragten sind Sie in der Lage, die vielfältigen Aufgaben auszuführen.
  • Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen.
  • Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden.
  • Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.

Hintergrund eines Brandschutzbeauftragten

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch Brand) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat. Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen > 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStättVO verlangt ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit bestimmten Aufgaben und Pflichten. Spezifische Kenntnisse zu Versammlungsstätten sind dafür erforderlich.

Zielgruppe

  • Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren bzw. koordinieren sollen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten
  • Mitarbeiter von Behörden, Kommunen und Versicherungen
  • Brandschutzbeauftragte, bei denen die Ausbildung länger als drei Jahre zurückliegt und bei denen eine Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden kann.
Kontrolle und Wartung von Brandschutzeinrichtungen: Eine Aufgabe die Leben retten kann
Kontrolle und Wartung von Brandschutzeinrichtungen: Eine Aufgabe die Leben retten kann

Nächster Kurs

  • Kurs: Brandschutzbeauftragter in Berlin
  • Zeitraum: 19.09.2022 — 22.09.2022 (9:00 – 17:00 Uhr)
  • Kategorie: Brandschutz
  • Kursart: Präsenz Seminar
  • Preis: 2.368,10 € inkl. MwSt.

Veranstaltungsort
Wintergarten Variete Berlin
Potsdamer Straße 96
10785 Berlin

ZIELE

Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der DGUV Information 205-003.
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten auszuführen.

Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen sowie ein Abgleich der baulichen Ist-Soll-Situation muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden.

Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.